Energieaudit

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Warum ein Energieaudit?

Gesetzliche Pflicht erfüllen, Einsparpotenziale nutzen

Unternehmen ab 250 Mitarbeitern oder 50 Mio. EUR Umsatz sind zum Energieaudit verpflichtet. Wir führen Ihr Audit normgerecht durch und zeigen Ihnen konkrete Wege, Energie und Kosten zu sparen – mit zertifizierten, unabhängigen Auditoren.

Pflichtaudit nach EDL-G

Alle vier Jahre müssen betroffene Unternehmen ein vollständiges Energieaudit nach DIN EN 16247-1 nachweisen. Der Gesetzgeber plant eine Ausweitung auf kleinere Betriebe – handeln Sie jetzt.

Datenerhebung & Vor-Ort-Begehung

Erfassung aller Energieflüsse, Analyse technischer Anlagen, Gebäude und Produktionsprozesse.

Identifikation konkreter Optimierungsmöglichkeiten mit messbarem Einsparpotenzial.

Detaillierter Bericht inkl. Maßnahmenvorschlägen, Wirtschaftlichkeitsberechnung und Behördennachweis.

Empfehlung förderfähiger Maßnahmen und Unterstützung bei der Beantragung staatlicher Zuschüsse.

Ablauf

Inhalt & Ablauf eines Energieaudits
(DIN EN 16247-1)

01

Kontakt & Datenerhebung

Erfassung von Energiedaten, betrieblichen Abläufen und Rahmenbedingungen

02

Vor-Ort-Begehung

Analyse technischer Anlagen, Gebäude, Produktionsprozesse und Nutzerverhalten

03

Auswertung & Analyse

Detaillierter Auditbericht mit Maßnahmenvorschlägen, Investitionsbedarf und Wirtschaftlichkeit

04

Bericht & Abschlussgespräch

Präsentation der Ergebnisse und gemeinsame Besprechung der nächsten Schritte

HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN

Ihre Fragen – unsere Antworten

Förderprogramme sind komplex, die Antragsfristen knapp und die formalen Anforderungen hoch. Wir helfen Ihnen, den passenden Weg durch diesen Dschungel zu finden – von der ersten Recherche über die Antragstellung bis zur Mittelverwendung und Verwendungsnachweisführung.

Energieaudit & gesetzliche Pflichten

Alle Unternehmen ab 250 Mitarbeitern oder 50 Mio. EUR Umsatz pro Jahr – gemäß § 8 EDL-G. Der Gesetzgeber plant eine Novelle, die künftig auch kleinere Unternehmen einschließen könnte.
Das Pflichtaudit nach DIN EN 16247-1 ist alle vier Jahre durchzuführen. Es darf nur von qualifizierten, unabhängigen Auditoren erstellt werden.
Unternehmen, die ihrer Auditpflicht nicht nachkommen, riskieren Bußgelder und können von bestimmten Förderprogrammen ausgeschlossen werden. Zudem entgehen Ihnen wertvolle Einsparpotenziale.